Kosten
Meine Leistungen sind mit der Grundversicherung der Krankenkasse verrechenbar. Dazu müssen Sie eine Anordnung von Ihrem Hausarzt oder einem anderen Arzt organisieren. Der provisorische Tarif über das Krankenversicherungsgesetz beträgt 2.58 / Minute.
Wenn ihre psychischen Symptome im Zusammenhang mit einer Straftat, in der sie Opfer wurden, stehen, kann ein Antrag bei der Opferhilfe auf Übernahme der Kosten erfolgen. Bei einem Unfall übernimmt die Unfallversicherung die Kosten der Psychotherapie.
Beim Vorliegen eines Geburtsgebrechens (z.B. eines Psychoorganischen Syndroms POS) kann eine Kostengutsprache der IV (Invalidenversicherung) ab Therapiebeginn beantragt werden. Bei anderen psychischen Problemen kann bei einem Kind oder Jugendlichen nach 360 Tagen Therapie aufgrund Artikel 12 des IV-Gesetzes bei der IV eine Kostengutsprache für die weitere Psychotherapie (inkl. Eltern- und Familiengespräche) im Sinne einer medizinischen Massnahme zur Förderung der beruflichen Eingliederung beantragt werden.
Die Sitzungsfrequenz wird zu Beginn, unter Einbezug meiner Empfehlung, von Ihnen bestimmt. Eine Sitzung dauert in der Regel 60 Minuten. Die Vor- und Nachbereitung der Sitzung sowie allfällige Berichte, Telefonate, Zeugnisse etc werden nach Zeitaufwand auf der Basis des geltenden Honorarsatzes verrechnet.
Bitte beachten Sie, dass ich jeweils eine Stunde für eine Sitzung reserviere und abrechne. Wird diese nicht 24 Stunden vorher abgesagt, muss ich Ihnen die reservierte Zeit daher in Rechnung stellen.