Kosten
Die Honorare für psychologische und psychotherapeutische Leistungen beruhen auf den Kalkulationsgrundlagen des Berufsverbandes der Schweizer Psychologinnen und Psychologen. Für eine Sitzung (50 min Gespräch, je 5 min Vor- und Nachbereitung) werden 140 – 150 Sfr. verrechnet. Tarife unterhalb des Normtarifs sind für Patienten mit geringem Einkommen nach Absprache mit der Therapeutin möglich. Bitte beachten Sie, dass ich jeweils eine Stunde für eine Sitzung reserviere und abrechne. Wird diese nicht 24 Stunden vorher abgesagt, muss ich Ihnen die reservierte Zeit daher in Rechnung stellen.
Als niedergelassene Psychotherapeutin kann ich mit den Zusatzversicherungen abrechen. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei ihrer Krankenkasse über die Voraussetzungen (allenfalls benötigen Sie eine Überweisung von ihrem Hausarzt) und über den Anteil der übernommen wird.
Wenn ihre psychischen Symptome im Zusammenhang mit einer Straftat, in der sie Opfer wurden, stehen, kann ein Antrag bei der Opferhilfe auf Übernahme der Kosten erfolgen. Bei einem Unfall übernimmt die Unfallversicherung die Kosten der Psychotherapie.
Beim Vorliegen eines Geburtsgebrechens (z.B. eines Psychoorganischen Syndroms POS) kann eine Kostengutsprache der IV (Invalidenversicherung) ab Therapiebeginn beantragt werden. Bei anderen psychischen Problemen kann bei einem Kind oder Jugendlichen nach 360 Tagen Therapie aufgrund Artikel 12 des IV-Gesetzes bei der IV eine Kostengutsprache für die weitere Psychotherapie (inkl. Eltern- und Familiengespräche) im Sinne einer medizinischen Massnahme zur Förderung der beruflichen Eingliederung beantragt werden.