Kosten
Meine Leistungen sind mit der Grundversicherung der Krankenkasse verrechenbar. Dazu müssen Sie eine Anordnung von Ihrem Hausarzt oder einem anderen Arzt organisieren. Der provisorische Tarif über das Krankenversicherungsgesetz beträgt 2.58 / Minute.
Wenn ihre psychischen Symptome im Zusammenhang mit einer Straftat, in der sie Opfer wurden, stehen, kann ein Antrag bei der Opferhilfe auf Übernahme der Kosten erfolgen. Bei einem Unfall übernimmt die Unfallversicherung die Kosten der Psychotherapie. Auch können Leistungen über die IV abgerechnet werden.
Die Vor- und Nachbereitung der Sitzung sowie allfällige Berichte, Telefonate, Zeugnisse etc werden nach Zeitaufwand auf der Basis des geltenden Honorarsatzes verrechnet.
Wenn Sie die Sitzungen nicht über ihre Krankenkasse bezahlen lassen möchten können Sie diese auch privat bezahlen. Mein Honorar dafür beträgt 170 Franken pro 60 Minuten.