Praxis für seelische Gesundheit

Kinder und Jugendliche

Ich bin der Überzeugung, dass Verhaltensweisen und –probleme von Kindern und Jugendlichen, vor dem Hintergrund ihres körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklungsstandes und ihren Erfahrungen in der Beziehung zu ihren primären Bezugspersonen, in der Schule sowie Gleichaltrigen, zu verstehen sind.

Das Problem, aufgrund dessen es zu einer Anmeldung kommt, sehe ich als Versuch des Kindes, mit dieser Entwicklungsblockade umzugehen. Es ist ein Lösungsversuch, der fehlschlägt, weil das Kind selbst und häufig auch seine Familie und sein Umfeld dadurch beeinträchtigt werden. Dementsprechend ist der Einbezug des gesamten sozialen Systems im therapeutischen Verlauf unumgänglich.

Anzeichen

Folgende Probleme, wenn sie länger anhalten, sprechen für die Indikation von Psychotherapie:

Im familiären Rahmen

Im schulischen Rahmen

Im Umgang mit Gleichaltrigen

Im Umgang mit sich selbst

Behandlungsverlauf

Psychotherapeutische Behandlung von Kindern oder Jugendlichen wird stets in enger Zusammenarbeit mit seinem sozialen System erfolgen. Deshalb ist es wichtig das Erstgespräch gemeinsam mit dem Kind und seinen Eltern zu machen. In diesem Gespräch ist es mir wichtig ihre Sorgen und Nöte sowie ihre Anliegen zu erfahren. In diesem ersten Gespräch wird das weitere Vorgehen besprochen.

In der Abklärungsphase geht es darum in mehreren Sitzungen, zum Teil mit den Eltern, zum Teil mit dem Kind, Hypothesen über die Ursache der Probleme zu erstellen. Dazu ist auch, nach Absprache mit den Kindseltern, wichtig Informationen von Lehrpersonen oder Kindergärtner mit einzubeziehen. In dieser Phase ist es für das Kind als auch für die Eltern wichtig zu überprüfen, ob sie diese Form der Therapie wollen und ob sie gut mit der Therapeutin klar kommen.

Am Ende dieser Phase erhalten die Kindseltern, wie auch die Kinder eine differenzierte Rückmeldung und eine Empfehlung im Rahmen eines Rückmeldegesprächs. Aufgrund dieser Rückmeldung wird mit den Eltern das weitere Vorgehen für eine Therapie besprochen.

Kosten

Meine Leistungen sind mit der Grundversicherung der Krankenkasse verrechenbar. Dazu müssen Sie eine Anordnung von Ihrem Hausarzt oder einem anderen Arzt organisieren. Der provisorische Tarif über das Krankenversicherungsgesetz beträgt 2.58 / Minute.

Wenn ihre psychischen Symptome im Zusammenhang mit einer Straftat, in der sie Opfer wurden, stehen, kann ein Antrag bei der Opferhilfe auf Übernahme der Kosten erfolgen. Bei einem Unfall übernimmt die Unfallversicherung die Kosten der Psychotherapie.

Beim Vorliegen eines Geburtsgebrechens (z.B. eines Psychoorganischen Syndroms POS) kann eine Kostengutsprache der IV (Invalidenversicherung) ab Therapiebeginn beantragt werden. Bei anderen psychischen Problemen kann bei einem Kind oder Jugendlichen nach 360 Tagen Therapie aufgrund Artikel 12 des IV-Gesetzes bei der IV eine Kostengutsprache für die weitere Psychotherapie (inkl. Eltern- und Familiengespräche) im Sinne einer medizinischen Massnahme zur Förderung der beruflichen Eingliederung beantragt werden.

Die Sitzungsfrequenz wird zu Beginn, unter Einbezug meiner Empfehlung, von Ihnen bestimmt. Eine Sitzung dauert in der Regel 60 Minuten. Die Vor- und Nachbereitung der Sitzung sowie allfällige Berichte, Telefonate, Zeugnisse etc werden nach Zeitaufwand auf der Basis des geltenden Honorarsatzes verrechnet.

Bitte beachten Sie, dass ich jeweils eine Stunde für eine Sitzung reserviere und abrechne. Wird diese nicht 24 Stunden vorher abgesagt, muss ich Ihnen die reservierte Zeit daher in Rechnung stellen.